1. ANWENDBARKEIT
Verkauf, Lieferungen und Leistungen von DYNACO EUROPE NV erfolgen immer auf der Basis der nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen, ungeachtet der Art und Weise, wie die Bestellung aufgegeben wurde, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass der Kunde (damit ist jede natürliche oder juristische Person gemeint, die Produkte oder Leistungen von DYNACO EUROPE NV abnimmt) mit DYNACO EUROPE NV Verhandlungen führt, eine Bestellung aufgibt.
und/oder einen Vertrag schließt, akzeptiert er die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen, die nicht von DYNACO EUROPE NV erstellt wurden, sind nicht anwendbar und werden hierbei ausdrücklich abgelehnt.
2. BESTELLUNG
Die Bestellungen oder die Verträge sind erst gültig und müssen erst ausgeführt werden, nachdem sie ausdrücklich von DYNACO EUROPE NV angenommen und bestätigt wurden.
3. LIEFERUNG
Die Incoterms 2020 werden befolgt. Bei FCA‐Sendungen, ungeachtet des Lieferortes, wird die Ware in allen Fällen auf Risiko des Empfängers ab dem Ausgang aus den Lagern von DYNACO EUROPE NV oder externer Lager, die im Namen von DYNACO EUROPE NV genutzt werden, befördert.
Im Falle von Verzögerungen, fehlender Ware, Beschädigung usw. muss der Empfänger den Spediteur vor der Abholung rechtmäßig in Regress nehmen.
4. LIEFERFRIST
Die Lieferfristen oder Liefertermine werden nur zur Information und unverbindlich angegeben. Die Überschreitung dieser Frist – aus welchem Grund auch immer – gewährt dem Kunden niemals das Recht auf eine Entschädigung. Außerdem hat der Kunde nicht das Recht, den Vertrag oder die Bestellung zu kündigen/stornieren und/oder die Annahme der Ware und/oder die Erbringung der Leistungen und/oder der Zahlung zu verweigern.
5. REKLAMATIONEN
Im Falle beschädigter, fehlender oder falsch gelieferter Ware muss der Empfänger den Versand verweigern oder die Lieferung nur unter Vorbehalt annehmen. Reklamationen oder Anfechtungen/Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Tag der Lieferung oder Ausführung, unter Beifügung des CMR‐Originals, mit einer vollständigen und genauen Beschreibung des Schadens und mit Fotos des beschriebenen Schadens, mitgeteilt werden. Ohne schriftliche Erlaubnis von DYNACO EUROPE NV hat keine einzige Rücksendung
Rechtsfolgen für den Kunden. Die Produkte, von denen DYNACO EUROPE NV akzeptiert, dass sie defekt oder unbrauchbar sind, werden vollständig oder teilweise ersetzt bzw. gutgeschrieben, wobei der Käufer aus keinem einzigen Grund Anspruch auf eine Entschädigung erheben kann. Mangels einer schriftlichen Beanstandung gelten die auf den Lieferscheinen oder Frachtbriefen angegebenen Daten als exakt. Das Bestehen etwaiger Reklamationen entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, alle Rechnungen rechtzeitig zu begleichen.
6. HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt hat DYNACO EUROPE NV das Recht, entweder die Lieferung oder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis die Umstände, die die höhere Gewalt verursacht haben, nicht mehr vorhanden sind, oder den noch nicht vollständig erfüllten Vertrag zu kündigen und die bereits gelieferten Produkte oder Leistungen in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat auf keinen Fall Anspruch auf eine Entschädigung.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Verkauf und Lieferung erfolgen immer unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von DYNACO EUROPE NV, bis der Kunde alle seine Pflichten erfüllt hat, darunter unter anderem die Zahlung des vollständigen Verkaufspreises und dazugehöriger Beträge (Kosten, MwSt., geschuldete Gebühren/Vergütungen/Entschädigungen). Bis zu diesem Datum und ab der Lieferung trägt der Käufer die Verantwortung für etwaige Schäden, die der Ware zugefügt werden können bzw. die die Ware
verursachen könnte, aus welchem Grund auch immer. Bei Zahlungsverzug hat DYNACO EUROPE NV das Recht, die gelieferten Produkte wieder beim Kunden auf dessen Risiko und Kosten abzuholen, sogar dann, wenn diese bereits installiert sind und ohne gerichtliche Intervention. Wenn der Kunde die Produkte vor Eigentumsübergang weiterverkauft, wird der Kunde ein Bevollmächtigter von DYNACO EUROPE NV und hat DYNACO EUROPE NV Anspruch auf alle sich aus diesem Weiterverkauf ergebenden Einnahmen.
8. GEISTIGES EIGENTUM
DYNACO EUROPE NV behält sich ausdrücklich alle ihre geistigen Eigentumsrechte im weitesten Sinne des Wortes vor, unter anderem an ihren Patenten, Warenzeichen, Handelsnamen, Urheberrechten, Zeichnungen, Modellen und ihrem Know‐how. Alle geistigen Eigentumsrechte sind und bleiben alleiniges Eigentum von DYNACO EUROPE NV. DYNACO EUROPE NV kann jederzeit die Nutzung und/oder Abbildung ihrer geistigen Eigentumsrechte untersagen.
9. PREISE UND ZAHLUNG
Preise, Steuern, Versandkosten, Versicherung und Installation der Produkte und Leistungen von DYNACO EUROPE NV werden auf der Rechnung angegeben. Schwankungen/Änderungen bei den Wechselkursen, Einfuhrzöllen, Versicherungs‐ bzw. Frachttarifen und Kaufpreisen können DYNACO EUROPE NV zu einer Änderung der Preise veranlassen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern bei der Bestellung nichts anderes vereinbart wurde. Die Ware wird am Liefertag in Rechnung gestellt. Die
Zahlungsfrist beginnt am Rechnungstag. DYNACO EUROPE NV kann die Lieferung von Produkten oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Bei Zahlungsverzug werden auf den geschuldeten Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, vertraglich festgelegte Verzugszinsen in Höhe von 12 % mit einem Mindestsatz von EUR 25 pro Rechnung als Entschädigung für außergerichtliche Inkasso‐ und Bearbeitungsgebühren erhoben. Außerdem werden dem Kunden sämtliche Kosten für etwaige Gerichtsverfahren und deren Vollstreckung in Rechnung gestellt, sowie alle Kosten und Honorare des Anwalts, den wir engagieren müssen, sowohl für die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Schritte bei Inkassoverfahren. Bei Zahlungsverzug wird außerdem der Saldo aller anderen Rechnungen von Rechts wegen vollständig einforderbar, ungeachtet ihrer Fälligkeit und sogar dann, wenn diese noch nicht fällig sind, zuzüglich der oben genannten Entschädigungen.
10. VORSCHÜSSE UND KREDITWÜRDIGKEIT
DYNACO EUROPE NV hat das Recht, vor der Lieferung eines Produkts oder der Erbringung einer Leistung Vorschüsse zu verlangen. Unbeschadet des Rechts, Vorschüsse zu verlangen, kann DYNACO EUROPE NV auch vollständige Garantien oder sogar die vollständige Zahlung fordern, wenn das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kunden erschüttert wird, wie bei Zahlungsverzug, Nicht‐Annahme eines Wechsels oder Wechselprotest, der Beantragung von Ratenzahlungen bzw. eines Zwangsvergleichs, gerichtlichen Aktionen gegen den Kunden
und/oder jedem anderen nachweisbaren Ereignis. In allen Fällen hat DYNACO EUROPE NV bis zur vollständigen Zahlung auch ein Zurückbehaltungsrecht an der gesamten Ware, die dem Kunden gehört.
11. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist belgisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für jede Streitfrage bezüglich der Auslegung, Erfüllung und Auflösung dieser Geschäftsbedingungen, die nicht gütlich geregelt werden kann, ist Brüssel. DYNACO EUROPE NV kann jedoch, nach ihrer Wahl, Gerichtsverfahren vor dem Gericht des Wohnsitzes des Schuldners anhängig machen. Das UN‐Kaufrechtsübereinkommen ist nicht anwendbar.
12. VERHALTENSKODEX
Der Kunde bestätigt, dass:
Bei einem Verstoß gegen diesen Artikel kann DYNACO EUROPE NV die Zusammenarbeit mit dem Kunden unverzüglich beenden, ohne dass Letzterer Anspruch auf eine Entschädigung erheben kann.
13. DYNACO‐Konfigurator über die Software Hive
Kunden, die den DYNACO Konfigurator über die Software Hive verwenden, werden folgende Regeln zur Verwendung der Software beachten:
Beim Aufgeben einer Bestellung im DYNACO‐Konfigurator über die Software Hive wird eine automatische Empfangsbestätigung per E‐Mail verschickt. Aus dieser E‐Mail können keine Rechte abgeleitet werden. Die Annahme der Bestellung erfolgt mit einer separaten Auftragsbestätigung.
14. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
1. DYNACO EUROPE NV garantiert dass bei Lieferung, die Produkte frei von Defekten im Material und Herstellung sind.
2. Diese Garantie ist gültig für ein (1) Jahr ab Lieferdatum an den Vertragshändler.
3. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur von defekten Teilen. Alle weiteren direkten oder indirekten Kosten, wie Arbeitszeit oder Anfahrt, werden nicht übernommen.
4. Die Garantie wird dem ursprünglichen Ankäufer gewährt insofern ein ordnungsgemäber Betrieb des Tores gewährleistet ist.
5. Die Ausführung eventueller Leistungen auf Basis der Garantiebestimmungen durch DYNACO EUROPE NV oder den anerkannten Vertragshändler hat keine Erneuerung oder Verlängerung der Garantie zur Folge.
6. DYNACO EUROPE NV geht davon aus, dass durch die Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung durch den Endkunden das einwandfreie Funktionieren seiner Produkte bescheinigt wird. Folgende Schäden werden durch die Garantie nicht abgedeckt: Schrammen oder Absplitterungen an den Produkten (es sei denn, es besteht eine schriftliche Schadensmeldung, die bei der Anlieferung der Produkte abgefasst wurde) sowie die Abnutzung von Verschleibteilen.
7. Folgende Defekte sind von der Garantie ausgeschlossen:
8. Die Garantie verfällt, falls Änderungen oder Reparaturen durch Firmen oder Personen die nicht durch DYNACO EUROPE NV zugelassen sind vorgenommen wurden, wenn Ersatzteile eingesetzt wurden die nicht durch DYNACO EUROPE NV geliefert und geprüft wurden, wenn die Seriennummer des Produktes entfernt oder verfälscht wurde sowie bei Manipulationen die nicht denen im Technischen Handbuch aufgeführten entsprechen
9. Die Garantie gilt nur, wenn innerhalb von 30 Tagen nach der Inbetriebnahme die entsprechende Bescheinigung bei DYNACO EUROPE NV eingegangen ist.
10. Regelungsänderungen und Anpassungen sind keine Garantieleistungen. Sie sind Teil des normalen Unterhaltes.
11. DYNACO EUROPE NV übernimmt keine Garantie für direkte oder indirekte Schäden, die aus einer Funktionsstörung des Tores entstehen.
12. Die Zufriedenheit des Kunden hat bei DYNACO EUROPE NV höchste Priorität. Ein technisches Handbuch liegt jedem DYNACO-Produkt bei. Falls dennoch Fragen offen bleiben, steht dem Kunden ein Technischer Dienst im Hause DYNACO EUROPE NV zur Verfügung.
Wenn Sie eine spezielle Anfrage oder ein besonderes Projekt haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: Unser Team wird Ihre Fragen gerne beantworten.